Erwägungsgrund 6 32010D0405
Im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit soll ein klarer, umfassender Rechtsrahmen für das auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes in den teilnehmenden Mitgliedstaaten anzuwendende Recht geschaffen werden, der den Bürgern in Bezug auf Rechtssicherheit, Berechenbarkeit und Flexibilität sachgerechte Lösungen bietet und einem „Wettlauf zu den Gerichten“ vorbeugt.