Erwägungsgrund 4 32010D0405
Der Rat hat auf seiner Tagung vom 5. und 6. Juni 2008 politische Leitlinien angenommen, in denen festgehalten wurde, dass keine einhellige Bereitschaft zur Weiterarbeit an der vorgeschlagenen Verordnung vorliegt und dass es unüberwindbare Schwierigkeiten gibt, die damals und in absehbarer Zukunft eine einmütige Zustimmung unmöglich machen. Er hat festgestellt, dass die Ziele der vorgeschlagenen Verordnung unter Anwendung der einschlägigen Bestimmungen der Verträge nicht in einem vertretbaren Zeitraum verwirklicht werden können.