Erwägungsgrund 10 32011D0400
Der Fonds wird zudem früher frei von Verbindlichkeiten sein, als dies bei seiner Schaffung vorgesehen war. Sollten die Vermögenswerte des Fonds nicht ausreichen, um dessen Verbindlichkeiten zu erfüllen, so müsste das Defizit durch die Haushaltsmittel von Europol gedeckt werden. Dieser Fall scheint angesichts der gegenwärtigen Finanzlage des Fonds theoretischer Natur, zumal Europol die Risiken, die sich aus seinen Verpflichtungen nach den Artikeln 63 bis 71 des Europol-Statuts ergeben, rückversichert hat, indem es eine Versicherung für die Ruhegehälter wegen Dienstunfähigkeit und für die Hinterbliebenenbezüge abgeschlossen hat.