Erwägungsgrund 2 32011D0400
Der Europol-Beschluss sieht vor, dass, sofern in jenem Beschluss nichts anderes bestimmt ist, alle Maßnahmen zur Durchführung des Europol-Übereinkommens mit Wirkung vom 1. Januar 2010 aufgehoben sind.
Der Europol-Beschluss sieht vor, dass, sofern in jenem Beschluss nichts anderes bestimmt ist, alle Maßnahmen zur Durchführung des Europol-Übereinkommens mit Wirkung vom 1. Januar 2010 aufgehoben sind.