Erwägungsgrund 8 32011D0400
Deshalb muss die Verwaltung des Fonds angesichts des geringeren Volumens sowohl von Beiträgen als auch von Auszahlungen aus dem Fonds dahin gehend angepasst werden, dass die Zahl der Verwaltungsratsmitglieder des Fonds sowie die Zahl der Verwaltungsratssitzungen verringert wird.