Erwägungsgrund 13 32011D0408
Sollten die Ergebnisse einer solchen Inspektion positiv sein, so sollten einer oder mehrere grönländische Grenzkontrollstellen in der Entscheidung 2009/821/EG der Kommission vom 28. September 2009 zur Aufstellung eines Verzeichnisses zugelassener Grenzkontrollstellen, zur Festlegung bestimmter Vorschriften für die von Veterinärsachverständigen der Kommission durchgeführten Inspektionen und zur Definition der Veterinäreinheiten in TRACES aufgelistet werden. Um die wirksame Kontrolle der nach Grönland und in die Union eingeführten Erzeugnisse zu gewährleisten, sollte dieser Beschluss ab dem Zeitpunkt gelten, da einer oder mehrere grönländische Grenzkontrollstellen in der Entscheidung 2009/821/EG aufgelistet ist/sind.