Erwägungsgrund 2 32011D0408
Dänemark und Grönland haben beantragt, dass zwischen der Union und Grönland Veterinärkontrollen in Bezug auf Fischereierzeugnisse, Muscheln, Stachelhäuter, Manteltiere, Meeresschnecken, deren Nebenprodukte und aus diesen Nebenprodukten gewonnene Produkte die als Ursprungserzeugnisse Grönlands gemäß den Bestimmungen des Anhangs III des Beschlusses 2001/822/EG des Rates vom 27. November 2001 über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Gemeinschaft (im Folgenden: „Übersee-Assoziationsbeschluss“) gelten und in Bezug auf dieselben Erzeugnisse, die aus Drittländern nach Grönland eingeführt werden, gemäß den Vorschriften für Hygiene- und Veterinärkontrollen, die für den Handel innerhalb der Union gelten, durchgeführt werden können.