Erwägungsgrund 14 32011D0408
Regelungen für die Einfuhr von Fischereierzeugnissen, die sich auf das dem Vertrag von Lissabon beigefügte Protokoll (Nr. 34) über die Sonderregelung für Grönland stützen, werden von diesem Beschluss nicht berührt —
Regelungen für die Einfuhr von Fischereierzeugnissen, die sich auf das dem Vertrag von Lissabon beigefügte Protokoll (Nr. 34) über die Sonderregelung für Grönland stützen, werden von diesem Beschluss nicht berührt —