Art. 1 32011D0409
Zusammensetzung und Vorsitz
Der Gemischte Ausschuss besteht aus Vertretern der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Den Vorsitz führen die Vertragsparteien abwechselnd für jeweils ein Kalenderjahr.Vor jeder Sitzung teilen die beiden Vertragsparteien dem Vorsitzenden die voraussichtliche Zusammensetzung ihrer Delegation mit.Mit Zustimmung beider Vertragsparteien kann der Gemischte Ausschuss Sachverständige zu seinen Sitzungen einladen, um Informationen zu besonderen Themen einzuholen.