Art. 5 32011D0409
Öffentlichkeit
Die Sitzungen des Gemischten Ausschusses sind nicht öffentlich, sofern nichts anderes beschlossen wird.Die Erörterungen des Gemischten Ausschusses unterliegen dem Berufsgeheimnis.
Die Sitzungen des Gemischten Ausschusses sind nicht öffentlich, sofern nichts anderes beschlossen wird.Die Erörterungen des Gemischten Ausschusses unterliegen dem Berufsgeheimnis.