Art. 2 32011D0409
Sekretariat
Die Aufgaben des Sekretariats des Gemischten Ausschusses übernimmt der Vorsitz. Alle Schreiben an den Gemischten Ausschuss einschließlich Anträgen auf Aufnahme von Punkten in die Tagesordnung für die Sitzungen des Ausschusses sind an den Vorsitzenden zu richten.