Art. 8 32011D0409
Schriftliches Verfahren
In dringenden Fällen können mit Zustimmung beider Vertragsparteien Beschlüsse und Empfehlungen im schriftlichen Verfahren angenommen werden.
In dringenden Fällen können mit Zustimmung beider Vertragsparteien Beschlüsse und Empfehlungen im schriftlichen Verfahren angenommen werden.