Entwurf BESCHLUSS Nr. 1/2011 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES EU-SCHWEIZ vom … über die Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und die Einsetzung einer Arbeitsgruppe · KAPITEL I
Jede Vertragspartei trägt die Kosten, die ihr aus der Teilnahme an den Ausschusssitzungen entstehen.
Art. 9 32011D0409
Art. 9 32011D0409Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen