Art. 11 32014D0136
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.Er gilt ab dem Tag, an dem Grönland der Kommission notifiziert, dass es die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 in nationales Recht umgesetzt hat, um die Einbeziehung Grönlands in das KP-Zertifikationssystem zu ermöglichen.