Erwägungsgrund 13 32014D0792
Der Rechnungsführer sollte für die gebotenen technischen Vorkehrungen zur wirksamen Anwendung des FWS über das zentrale Rechnungsführungssystem der Kommission sorgen.
Der Rechnungsführer sollte für die gebotenen technischen Vorkehrungen zur wirksamen Anwendung des FWS über das zentrale Rechnungsführungssystem der Kommission sorgen.