Erwägungsgrund 9 32014D0792
Prüfungswarnungen, die auf vom OLAF übermittelten Informationen beruhen, sollten vom zuständigen Anweisungsbefugten nach Konsultation der Generaldirektion Haushalt und des Juristischen Dienstes in enger Zusammenarbeit mit dem OLAF vorgeschlagen werden.