Erwägungsgrund 7 32014D0792
Das OLAF sollte Zugang zum FWS erhalten, um seine Untersuchungsaufgaben, Arbeiten zur Informationssammlung und -auswertung und Betrugsverhütungsmaßnahmen gemäß der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 durchzuführen.
Das OLAF sollte Zugang zum FWS erhalten, um seine Untersuchungsaufgaben, Arbeiten zur Informationssammlung und -auswertung und Betrugsverhütungsmaßnahmen gemäß der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 durchzuführen.