Erwägungsgrund 21 32014D0792
Der Beschluss 2008/969/EG, Euratom sollte bis zum 1. Juli 2015 für W3a- und W4-Warnmeldungen gelten, die bis dahin den Prüfungswarnungen für die Zwecke von Abschnitt 4 dieses Beschlusses gleichgestellt sein sollten.
Der Beschluss 2008/969/EG, Euratom sollte bis zum 1. Juli 2015 für W3a- und W4-Warnmeldungen gelten, die bis dahin den Prüfungswarnungen für die Zwecke von Abschnitt 4 dieses Beschlusses gleichgestellt sein sollten.