Erwägungsgrund 14 32014D0792
Allen Dienststellen der Kommission und Exekutivagenturen werden ausführliche Informationen über die Einziehungsanordnungen und Pfändungsbeschlüsse über das zentrale Rechnungsführungssystem der Kommission zugänglich gemacht. Die W3a-Warnmeldung (Pfändungsbeschluss) und die W4-Warnmeldung (Einziehungsanordnung) gemäß dem Beschluss 2008/969/EG, Euratom sollten abgeschafft werden. Diese Information allein ist nicht systematisch eine Rechtfertigung für eine Warnmeldung. Erst nach einer Analyse aller spezifischen Umstände des Falls durch den zuständigen Anweisungsbefugten kann entschieden werden, ob eine Warnmeldung notwendig ist oder nicht.