Erwägungsgrund 10 32014D0888
Die Gemeinschaft hat die erforderliche Erklärung zu ihrer Zuständigkeit zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Eisenbahnprotokolls abgegeben. Allerdings sollte die Union diese Erklärung zum Zeitpunkt der Genehmigung des Eisenbahnprotokolls erneuern, um einen materiellen Fehler zu berichtigen und Entwicklungen in der Gesetzgebung sowie den Beitritt der Republik Kroatien zur Union zu berücksichtigen.