Erwägungsgrund 13 32014D0888
Gemäß der Artikel 1 und 2 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Annahme des Beschlusses und ist weder durch diesen Beschluss gebunden noch zu seiner Anwendung verpflichtet —