Erwägungsgrund 4 32014D0888
Nach Artikel XXII Absatz 1 des Eisenbahnprotokolls können Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration, die für bestimmte durch das Eisenbahnprotokoll erfasste Fragen zuständig sind, dieses Protokoll unterzeichnen, annehmen, genehmigen oder ihm beitreten.