Erwägungsgrund 2 32014D0888
Das Protokoll zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung betreffend Besonderheiten des rollenden Eisenbahnmaterials (im Folgenden „Eisenbahnprotokoll“), das am 23. Februar 2007 in Luxemburg angenommen wurde, leistet einen nützlichen Beitrag zur internationalen Regelung in seinem Bereich. Es ist deshalb wünschenswert, dass die Bestimmungen des genannten Instruments, die Fragen betreffen, welche in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallen, so bald wie möglich Anwendung finden.