Erwägungsgrund 7 32014D0888
Die Union ist für einige der unter das Eisenbahnprotokoll fallenden Fragen ausschließlich zuständig; für andere unter das genannte Instrument fallende Fragen sind die Mitgliedstaaten zuständig.
Die Union ist für einige der unter das Eisenbahnprotokoll fallenden Fragen ausschließlich zuständig; für andere unter das genannte Instrument fallende Fragen sind die Mitgliedstaaten zuständig.