Erwägungsgrund 9 32015D0001
Darüber hinaus ist es im Rahmen der Wahrnehmung der dem ESZB obliegenden Aufgabe der Förderung des reibungslosen Funktionierens der Zahlungsverkehrssysteme wichtig, dass Dokumente geschützt werden, deren Verbreitung das öffentliche Interesse im Hinblick auf die Solidität und Sicherheit von Finanzmarktinfrastrukturen, Zahlungsverkehrssystemen und Zahlungsdiensteanbietern beeinträchtigen würde.