Erwägungsgrund 4 32015D0001
Bei Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der EZB muss im Rahmen einer Politik der Union oder eines Mitgliedstaats auf dem Gebiet der Beaufsichtigung von Kreditinstituten der Schutz des öffentlichen Interesses sichergestellt werden. Außerdem muss der Schutz des öffentlichen Interesses im Hinblick auf den Zweck aufsichtlicher Prüfungen sichergestellt werden.