Erwägungsgrund 3 32015D0001
Bei der Erfüllung der im ersten Erwägungsgrund genannten besonderen Aufgaben wird die EZB auch Dokumente erstellen oder in ihrem Besitz halten, die die Beaufsichtigung von Kreditinstituten betreffen. Solche Dokumente stellen Dokumente der EZB im Sinne des Beschlusses EZB/2004/3 dar.