Erwägungsgrund 7 32015D0001
Aufgrund der Entwicklungen in den Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten und an den Finanzmärkten sowie aufgrund der Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die Durchführung der Geldpolitik der EZB und/oder auf die Stabilität des Finanzsystems der Union oder einzelner Mitgliedstaaten besteht ein verstärkter Bedarf an Interaktion zwischen der EZB und den Behörden der Mitgliedstaaten sowie zwischen der EZB und europäischen und internationalen Institutionen und Einrichtungen. Es hat sich als von entscheidender Bedeutung erwiesen, dass die EZB in der Lage ist, den europäischen und mitgliedstaatlichen Behörden sachdienliche und eindeutige Mitteilungen zu übermitteln, um dem öffentlichen Interesse bei der Wahrnehmung ihres Mandats am wirksamsten zu dienen. Dies könnte beinhalten, dass auch eine wirksame informelle und vertrauliche Kommunikation möglich sein muss, die nicht durch die Möglichkeit ihrer Verbreitung beeinträchtigt wird.