Erwägungsgrund 3 32015D1380
Am 30. März 2015 bat Dänemark die Europäische Union um Zustimmung zu der vorgeschlagenen Ratifizierung des Übereinkommens über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung (im Folgenden „Übereinkommen“) und zu dem zugehörigen Protokoll über Luftfahrzeugausrüstung (im Folgenden „Protokoll“), die gemeinsam am 16. November 2001 in Kapstadt angenommen waren.