Erwägungsgrund 9 32015D1380
In Anbetracht dieser Umstände und der Tatsache, dass das Übereinkommen und das Protokoll am 1. August 2009 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme Dänemarks in Kraft traten, ist die Kommission der Auffassung, dass ihre Ratifizierung durch Dänemark das Abkommen weder in seiner Wirkung beeinträchtigen noch das reibungslose Funktionieren des durch dessen Vorschriften geschaffenen Systems unterminieren würde, sofern Dänemark Erklärungen nach Artikel 55 des Übereinkommens und Artikel XXX Absatz 5 des Protokolls abgibt, die den Erklärungen der Europäischen Union entsprechen. Unter der gleichen Bedingung wird es die Konditionen nicht berühren, unter denen die Europäische Union selbst dem Übereinkommen und dem Protokoll beigetreten ist.