Erwägungsgrund 6 32015D1380
Die Europäische Union ist dem Übereinkommen und dem Protokoll auf der Grundlage des Beschlusses 2009/370/EG beigetreten und hat die Beitrittsurkunde am 28. April 2009 hinterlegt.
Die Europäische Union ist dem Übereinkommen und dem Protokoll auf der Grundlage des Beschlusses 2009/370/EG beigetreten und hat die Beitrittsurkunde am 28. April 2009 hinterlegt.