Erwägungsgrund 11 32015D1603
Die verfügbaren Statistiken über auf dem Markt befindliche Auftriebshilfen mit Eigenauftrieb und Unfälle lassen den Schluss zu, dass von Auftriebshilfen mit Eigenauftrieb keine besondere Erstickungsgefahr ausgeht, wenn sie unter bestimmungsgemäßen und vorhersehbaren Einsatzbedingungen verwendet werden. Diese Produkte sind ausschließlich für die Verwendung im Wasser bestimmt —