Erwägungsgrund 2 32015D1603
Die Unterrichtung erfolgte aufgrund eines Unfalls: Als die Eltern eines Kindes nach dem Schwimmen ihre Sachen vor dem Nachhausegehen packten, biss das Kind ein Stückchen von einer der Schwimmscheiben ab und verschluckte es, sodass es in einem Krankenhaus medizinisch versorgt werden musste.