Erwägungsgrund 6 32015D1603
Auch der Hersteller zweifelte das von den spanischen Behörden angewandte Prüfverfahren an. Bei der EG-Baumusterprüfung des Produkts hatte die benannte Stelle darauf hingewiesen, dass das Produkt über keine befestigten Kleinteile verfüge, und daher keine Prüfung nach Abschnitt 5.4.2 der Norm EN 13138-1 durchgeführt.