BESCHLUSS Nr. …/2015 DES DURCH DAS ABKOMMEN ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER REPUBLIK ARMENIEN ZUR ERLEICHTERUNG DER VISAERTEILUNG EINGESETZTEN GEMISCHTEN AUSSCHUSSES vom … im Hinblick auf die Annahme seiner Geschäftsordnung
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 10 32015D1860
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