Erwägungsgrund 5 32015D0799
Im Rahmen partnerschaftlicher Fischereiabkommen über nachhaltige Fischerei (im Folgenden „Abkommen“) mit Drittländern ist es wichtig, dass das Personal an Bord von Fischereifahrzeugen unter der Flagge eines Mitgliedstaats über angemessene berufliche Qualifikationen verfügt, die anhand von vom Flaggenstaat anerkannten Bescheinigungen nachgewiesen werden können, so dass die Einstellung neuer Mitarbeiter gemäß den Bestimmungen der Abkommen erfolgen kann. Die Mitgliedstaaten sollten sich in jeder Weise bemühen, Reibungen zwischen internationalem Recht und Unionsrecht, einschließlich etwaiger negativer Auswirkungen auf den Abschluss und die Umsetzung der Abkommen, bei der Anwendung des Übereinkommens zu vermeiden. Überdies sollten relevante Drittländer aufgefordert werden, Vertragsparteien des Übereinkommens zu werden.