Beschluss (EU) 2015/799 des Rates vom 18. Mai 2015 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union Vertragspartei des Internationalen Übereinkommens der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst für Personal an Bord von Fischereifahrzeugen zu werden (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Meeresfischerei ist einer der gefährlichsten Berufe; aus diesem Grund sind geeignete Ausbildung und Qualifikationen ein wichtiges Instrument, um die Unfallzahlen zu senken. Die Anbordnahme von Personal durch Fischereifahrzeuge der Mitgliedstaaten sollte auf jeden Fall unbeschadet der Sicherheit des Seeverkehrs erfolgen.
Erwägungsgrund 4 32015D0799
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