Art. 17 32016D1352
Verwaltung und Kontrolle
Für die Verwaltung und Kontrolle der Arbeitszeit und der Abwesenheiten ist das Personalreferat und die Direktion oder das Referat, der bzw. dem der ANE zugewiesen ist, nach Maßgabe der geltenden Vorschriften und Verfahren der Agentur zuständig.