Art. 4 32016D1353
Wahrung der Haushaltsgrundsätze
Nach Artikel 12 des Beschlusses (GASP) 2015/1835 wird der Haushaltsplan der Agentur im Einklang mit den im vorliegenden Beschluss festgelegten Haushaltsgrundsätzen aufgestellt und ausgeführt.
Nach Artikel 12 des Beschlusses (GASP) 2015/1835 wird der Haushaltsplan der Agentur im Einklang mit den im vorliegenden Beschluss festgelegten Haushaltsgrundsätzen aufgestellt und ausgeführt.