Art. 9 32016D1353
Grundsatz der Gesamtdeckung
Alle Einnahmen dienen zur Deckung der gesamten Mittel für Zahlungen. Alle Einnahmen und Ausgaben werden nach dem Bruttoprinzip im Haushaltsplan ausgewiesen.
Alle Einnahmen dienen zur Deckung der gesamten Mittel für Zahlungen. Alle Einnahmen und Ausgaben werden nach dem Bruttoprinzip im Haushaltsplan ausgewiesen.