Erwägungsgrund 15 32016D0954
Dieser Beschluss steht mit den in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundsätzen, insbesondere denen in den Artikeln 9 und 21, im Einklang.
Dieser Beschluss steht mit den in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundsätzen, insbesondere denen in den Artikeln 9 und 21, im Einklang.