Beschluss (EU) 2016/954 des Rates vom 9. Juni 2016 zur Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen der Güterstände internationaler Paare (eheliche Güterstände und vermögensrechtliche Folgen eingetragener Partnerschaften)
Nach Artikel 81 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gehört zu solchen Maßnahmen unter anderem die Förderung der Vereinbarkeit der in den Mitgliedstaaten geltenden Kollisionsnormen, auch im Familienrecht, soweit ein grenzüberschreitender Bezug besteht.
Erwägungsgrund 2 32016D0954
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