Erwägungsgrund 6 32016D0954
Im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit sollte in den teilnehmenden Mitgliedstaaten ein klarer, umfassender Rechtsrahmen im Bereich der Güterstände internationaler Paare geschaffen werden, der sowohl die ehelichen Güterstände als auch die vermögensrechtlichen Folgen eingetragener Partnerschaften umfasst, es sollten den Bürgern in Bezug auf Rechtssicherheit, Vorhersehbarkeit des anzuwendenden Rechts und Flexibilität sachgerechte Lösungen geboten, und das Zirkulieren von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden zwischen den teilnehmenden Mitgliedstaaten sollte erleichtert werden.