Beschluss (EU) 2016/954 des Rates vom 9. Juni 2016 zur Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen der Güterstände internationaler Paare (eheliche Güterstände und vermögensrechtliche Folgen eingetragener Partnerschaften)
Auf seiner Tagung vom 3. Dezember 2015 kam der Rat zu dem Schluss, dass es nicht möglich sein würde, innerhalb eines vertretbaren Zeitraums eine Einigung der Union in ihrer Gesamtheit über den Erlass der Verordnungen zu erzielen.
Erwägungsgrund 4 32016D0954
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