Art. 9 32017D0033
Nichtumsetzung von Korrekturmaßnahmen
Die Nichtumsetzung von Korrekturmaßnahmen durch einen SIPS-Betreiber innerhalb der festgelegten Frist kann für sich einen Grund zur Verhängung einer Sanktion durch die EZB darstellen, insoweit bisher keine Sanktion für den gleichen Verstoß verhängt wurde.