Erwägungsgrund 2 32017D0046
Es gibt viele Bedrohungen, die der Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit der Kommunikations- und Informationssysteme der Kommission und der darin verarbeiteten Informationen schaden können. Zu diesen Bedrohungen gehören Unfälle, Fehler, beabsichtigte Angriffe und Naturereignisse, die als betriebliche Risiken anerkannt werden müssen.