Erwägungsgrund 5 32017D0758
Nachdem Norwegen 2013 kommerziellen Decabromdiphenylether (c-DecaBDE) vorgeschlagen hatte, hat der im Rahmen des Übereinkommens eingesetzte Überprüfungsausschuss für persistente organische Schadstoffe (im Folgenden „POP-Überprüfungsausschuss“) nun seine Arbeiten zu c-DecaBDE abgeschlossen. Er gelangte zu dem Schluss, dass c-DecaBDE die Kriterien des Übereinkommens für eine Aufnahme in Anlage A des Übereinkommens erfüllt. Es wird davon ausgegangen, dass die CoP auf ihrer achten Tagung einen Beschluss über die Aufnahme von c-DecaBDE in Anlage A des Übereinkommens fasst.