Beschluss (EU) 2017/770 des Rates vom 25. April 2017 über die Ratifizierung im Interesse der Europäischen Union des Protokolls von 2010 zu dem Internationalen Übereinkommen über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung schädlicher und gefährlicher Stoffe auf See durch die Mitgliedstaaten und ihren Beitritt zu diesem Protokoll im Interesse der Europäischen Union, im Hinblick auf die Aspekte im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen
In Anbetracht des internationalen Charakters der HNS-Regelung sind gleiche Ausgangsbedingungen für alle von der Anwendung des HNS-Übereinkommens von 2010 betroffenen Akteure anzustreben. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass das Protokoll von 2010 weltweit gilt.
Erwägungsgrund 13 32017D0770
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