Erwägungsgrund 16 32017D0770
Das Vereinigte Königreich und Irland sind durch die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 gebunden und beteiligen sich daher an der Annahme und Anwendung dieses Beschlusses.
Das Vereinigte Königreich und Irland sind durch die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 gebunden und beteiligen sich daher an der Annahme und Anwendung dieses Beschlusses.