Beschluss (EU) 2017/770 des Rates vom 25. April 2017 über die Ratifizierung im Interesse der Europäischen Union des Protokolls von 2010 zu dem Internationalen Übereinkommen über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung schädlicher und gefährlicher Stoffe auf See durch die Mitgliedstaaten und ihren Beitritt zu diesem Protokoll im Interesse der Europäischen Union, im Hinblick auf die Aspekte im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen
Die Artikel 38, 39 und 40 des HNS-Übereinkommens von 2010 berühren das abgeleitete Unionsrecht im Bereich der gerichtlichen Zuständigkeit und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, das in der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates niedergelegt ist.
Erwägungsgrund 8 32017D0770
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